1.1<\/strong> Vertragspartner<\/h3>\n\n\n\nDie Digitanos e.U<\/strong>. (im Folgenden \u201eAgentur\u201c) erbringt ihre Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese gelten f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechtsbeziehung mit Unternehmern (im Folgenden \u201eKunde\u201c) anwendbar, somit B2B<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n1.2<\/strong> G\u00fcltigkeit<\/h3>\n\n\n\nMa\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige erg\u00e4nzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n
1.3<\/strong> AGBs des Kunden<\/h3>\n\n\n\nAllf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdr\u00fccklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.<\/p>\n\n\n\n
1.4<\/strong> \u00c4nderung der Agentur AGBs<\/h3>\n\n\n\n\u00c4nderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den ge\u00e4nderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret ge\u00e4nderten Klauseln wird der Kunde in der Verst\u00e4ndigung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht f\u00fcr die \u00c4nderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.<\/p>\n\n\n\n
1.5<\/strong> Ausnahmen f\u00fcr Unwirksamkeit<\/h3>\n\n\n\nSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote bzw. Projekt-Konzepte der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n
1.6<\/strong> Vertrag, Auftragsbest\u00e4tigung<\/h3>\n\n\n\nDie schriftliche und m\u00fcndliche Beauftragung zur Erf\u00fcllung einer Leistung gilt als Agenturvertrag. Sowohl Vertrag als auch die Best\u00e4tigung, kann mittels E-Mail, WhatsApp, Facebook-Messenger oder ein anderes f\u00fcr die Kommunikation gew\u00e4hltes Tool erfolgen.<\/p>\n\n\n\n
1.7<\/strong> Fehler durch Internetverbindung<\/h3>\n\n\n\nKann ein Vertrag aus mangelnder Interverbindung oder technischer Gebrechen nicht zeitgerecht best\u00e4tigt werden, so gilt ein Vertrag in seiner \u00fcbermittelten Form. Ein R\u00fccktritt aus dem Vertrag ist nicht m\u00f6glich.
Siehe 6.2 H\u00f6here Gewalt<\/p>\n\n\n\n
2.<\/strong> Social-Media-Kan\u00e4le<\/strong><\/h2>\n\n\n\n2.1<\/strong> Externe Anbieter<\/h3>\n\n\n\nDie Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Anbieter von \u201eSocial-Media-Kan\u00e4len\u201c (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die M\u00f6glichkeit einer Gegendarstellung einger\u00e4umt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des urspr\u00fcnglichen, rechtm\u00e4\u00dfigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und weist den Kunden daraufhin, dass er bei den jeweiligen Anbietern die aktuellen Datenschutzbestimmungen zu recherchieren und zu lesen hat. Ausdr\u00fccklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allf\u00e4lligen Vertragsverh\u00e4ltnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuf\u00fchren und die Richtlinien von \u201eSocial-Media-Kan\u00e4len\u201c einzuhalten. Aufgrund der derzeit g\u00fcltigen Nutzungsbedingungen und der einfachen M\u00f6glichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht daf\u00fcr einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.<\/p>\n\n\n\n
3.<\/strong> Konzept- und Ideenschutz<\/strong><\/h2>\n\n\n\n3.1<\/strong> Vorab Leistungen<\/h3>\n\n\n\nHat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:<\/p>\n\n\n\n
3.2<\/strong> Pitching-Vertrag<\/h3>\n\n\n\nBereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverh\u00e4ltnis (\u201ePitching-Vertrag\u201c). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.<\/p>\n\n\n\n
3.3<\/strong> Vorleistung der Agentur<\/h3>\n\n\n\nDer potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten \u00fcbernommen hat.<\/p>\n\n\n\n
3.4<\/strong> Gesch\u00fctzte Elemente<\/h3>\n\n\n\nDas Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkh\u00f6he erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n
3.5<\/strong> G\u00fcltigkeit von gesch\u00fctzten Elementen<\/h3>\n\n\n\nDas Konzept enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkh\u00f6he erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genie\u00dfen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und k\u00f6nnen als z\u00fcndender Funke alle sp\u00e4ter Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes gesch\u00fctzt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Pr\u00e4gung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagw\u00f6rter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkh\u00f6he erreichen.<\/p>\n\n\n\n
3.6<\/strong> Verwertung von Konzepten<\/h3>\n\n\n\nDer potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes pr\u00e4sentierten kreativen Werbeideen au\u00dferhalb des Korrektivs eines sp\u00e4ter abzuschlie\u00dfenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n
3.7<\/strong> Ideen vor Pr\u00e4sentation der Agentur<\/h3>\n\n\n\nSofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen pr\u00e4sentiert wurden, auf die er bereits vor der Pr\u00e4sentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 7 Tagen nach dem Tag der Pr\u00e4sentation per E-Mail unter Anf\u00fchrung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.<\/p>\n\n\n\n
3.8<\/strong> G\u00fcltigkeit der Pr\u00e4sentation<\/h3>\n\n\n\nIm gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine f\u00fcr ihn neue Idee pr\u00e4sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.<\/p>\n\n\n\n
3.9<\/strong> Befreiung durch Entsch\u00e4digung<\/h3>\n\n\n\nDer potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung zuz\u00fcglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der Zahlung der Entsch\u00e4digung bei der Agentur ein.<\/p>\n\n\n\n
4.<\/strong> Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n4.1<\/strong> Leistungsumfang<\/h3>\n\n\n\nDer Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allf\u00e4lligen Auftragsbest\u00e4tigung durch die Agentur, sowie dem allf\u00e4lligen Briefingprotokoll (\u201eKonzeptunterlagen\u201c). Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erf\u00fcllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.<\/p>\n\n\n\n
4.2<\/strong> Freigabe von Leistungen<\/h3>\n\n\n\nAlle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne R\u00fcckmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.<\/p>\n\n\n\n
4.3<\/strong> Zeitgerechte \u00dcbermittlung<\/h3>\n\n\n\nDer Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollst\u00e4ndig alle Informationen und Unterlagen zug\u00e4nglich machen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umst\u00e4nden informieren, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde tr\u00e4gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben von der Agentur wiederholt werden m\u00fcssen oder verz\u00f6gert werden.
Erg\u00e4nzung siehe 6.4 Termine, G\u00fcltigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n4.4<\/strong> Pr\u00fcfungspflichten, Schutzrechte<\/h3>\n\n\n\nDer Kunde ist weiters verpflichtet, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allf\u00e4llige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher f\u00fcr den angestrebten Zweck eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die Agentur haftet im Falle blo\u00df leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung ihrer Warnpflicht \u2013 jedenfalls im Innenverh\u00e4ltnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen. Der Kunde stellt der Agentur hierf\u00fcr unaufgefordert s\u00e4mtliche Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n
4.<\/strong>5 Produkte und Leistungen von Dritten<\/h3>\n\n\n\nWenn nichts anderes vereinbart, dann gelten f\u00fcr Produkte und Leistungen, die wir im Auftrag unserer Gesch\u00e4ftspartner abschlie\u00dfen, die AGBs, Datenschutzrichtlinien und sonstigen Grundlagen, unserer Gesch\u00e4ftspartner. Dazu z\u00e4hlen insbesondere f\u00fcr Software-Lizenzen, Software-Produkte, Software-Leistungen. <\/p>\n\n\n\n
4.<\/strong>6 Zugangsdaten<\/h3>\n\n\n\nStimmen beide Partner - der Kunde und die Agentur - einer Zusammenarbeit schriftlich zu, ist der Kunde in der Pflicht alle Zugangsdaten zur Verf\u00fcgung zu stellen, die erforderlich sind, damit die Agentur, die vereinbarten Leistungen erf\u00fcllen kann. Dazu z\u00e4hlen unter anderem:<\/p>\n\n\n\n
a) Admin-Zugang f\u00fcr Facebook und andere Social-Media-Kan\u00e4le;<\/p>\n\n\n\n
b) Admin-Zugang f\u00fcr Google My Business;<\/p>\n\n\n\n
c) Admin-Zugang f\u00fcr Google Analytics;<\/p>\n\n\n\n
d) Admin-Zugang f\u00fcr Google Ads;<\/p>\n\n\n\n
e) Admin-Zugang f\u00fcr Google Search Console;<\/p>\n\n\n\n
f) Admin-Zugang f\u00fcr WordPress;<\/p>\n\n\n\n
g) Admin-Zugang f\u00fcr Microsoft bzw. Bing Produkte;<\/p>\n\n\n\n
4.<\/strong>7 DSGVO<\/h3>\n\n\n\nDer Kunde verpflichtet sich gegen\u00fcber seinen Nutzern, Kunden und \u00c4hnlichen, die Gesetze des Datenschutzes einzuhalten und die Agentur f\u00fcr die Nicht-Einhaltung dieser, erwachsene Sch\u00e4den, Kosten u.dgl. schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n\n\n\n
4.8 Sicherheit von Zugangsdaten<\/strong><\/strong><\/h3>\n\n\n\nDer Kunde ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten regelm\u00e4\u00dfig zu \u00e4ndern und mit gro\u00dfer Sorgfalt und Sicherheit zu speichern und zu verwalten. Bei \u00c4nderung der Zugangsdaten ist der ebenso in der Pflicht die neuen Daten sicher an die Agentur zu \u00fcbermitteln. Sendet der Kunde solch wichtige Daten \u00fcber einen unsicheren Kanal, so ist die Agentur nicht verpflichtet mit diesen zu arbeiten. Die Agentur hat das Recht selbst zu entscheiden, ob sie diese Daten verwendet, um den Betrieb der Aufgaben fortzusetzen. Sie hat jedoch das Recht jederzeit Sicherheitsbedenken auszusprechen. Sollte die Agentur die Daten verwenden, ist sie bei aufkommenden Sch\u00e4den schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n\n\n\n
4.9 DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung i.d.G.F.<\/strong><\/strong><\/strong><\/h3>\n\n\n\nDer Kunde verpflichtet sich gegen\u00fcber seinen Nutzern, Kunden und \u00c4hnlichen, die Gesetze des Datenschutzes einzuhalten und die Agentur f\u00fcr die Nicht-Einhaltung dieser, von erwachsenen Sch\u00e4den, Kosten u.dgl. schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n\n\n\n
5.<\/strong> Fremdleistungen \/ Beauftragung Dritter<\/strong><\/h2>\n\n\n\n5.1<\/strong> Fremdleistungen, Erf\u00fcllungsgehilfen<\/h3>\n\n\n\nDie Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuf\u00fchren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erf\u00fcllungsgehilfen zu bedienen und\/oder derartige Leistungen zu substituieren (\u201eFremdleistung\u201c).<\/p>\n\n\n\n
5.2<\/strong> Beauftragung Dritter<\/h3>\n\n\n\nDie Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgf\u00e4ltig ausw\u00e4hlen und darauf achten, dass dieser \u00fcber die erforderliche fachliche Qualifikation verf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n
5.3<\/strong> Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritte<\/h3>\n\n\n\nIn Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten, auch wenn sie dem Kunden nicht namhaft gemacht wurden und die \u00fcber die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdr\u00fccklich auch im Falle einer K\u00fcndigung bzw. Aufl\u00f6sung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.<\/p>\n\n\n\n
6.<\/strong> Termine<\/strong><\/h2>\n\n\n\n6.1<\/strong> G\u00fcltigkeit<\/h3>\n\n\n\nAngegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart, nur als ann\u00e4hernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n\n\n\n
6.2<\/strong> H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n\n\n\nVerz\u00f6gert sich die Lieferung\/Leistung der Agentur aus Gr\u00fcnden, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen f\u00fcr die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verl\u00e4ngern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verz\u00f6gerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n
6.3<\/strong> Verzug<\/h3>\n\n\n\nBefindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zur\u00fccktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen Nichterf\u00fcllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n
6.<\/strong>4 Termine, G\u00fcltigkeit<\/h3>\n\n\n\nWerden f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer Leistung Unterlagen, Informationen, Dokumente, Bilder, Videos, Texte, beh\u00f6rdliche Genehmigungen - somit alles was f\u00fcr die Erf\u00fcllung dieser Leistung erforderlich ist - nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verf\u00fcgung gestellt, so verlieren alle Termine, die bis zu diesem Zeitpunkt vereinbart waren, ihre G\u00fcltigkeit. Um einen neuen Zeitplan zu definieren, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die ab dem vereinbarten Zeitpunkt g\u00fcltig ist. Die anfallenden Stunden f\u00fcr das Gespr\u00e4ch und die neue Vereinbarung sind gem. unserer Honorarnote f\u00fcr Marketing-Beratung zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n
7.<\/strong> Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n7.1<\/strong> Berechtigung der Agentur<\/h3>\n\n\n\nDie Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<\/p>\n\n\n\n
a) die Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, unm\u00f6glich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verz\u00f6gert wird;<\/p>\n\n\n\n
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist-Setzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines f\u00e4llig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft;<\/p>\n\n\n\n
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;<\/p>\n\n\n\n
d) der Kunde negative Botschaften, Unwahrheiten oder Rufsch\u00e4digendes \u00fcber die Agentur verbreitet bzw. \u00fcble Nachrede (\u00a7 186 StGB) gegen die Agentur betreibt. Die Agentur beh\u00e4lt sich vor, rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten. S\u00e4mtliche Kosten, die daraus erwachsen sind vom Kunden zu tragen;<\/p>\n\n\n\n
HINWEIS:<\/strong><\/p>\n\n\n\nMit der Aufl\u00f6sung der Zusammenarbeit erlischt die Betreuung der Anwendung und alle Aufgaben sind vom Kunden zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n
Wenn diese Lizenzen und Leistungen nicht \u00fcbernommen bzw. weiterbezahlt werden, werden Sicherheit, Ranking in den Suchergebnissen und andere Bereiche der Anwendung stark beeinflusst sein.<\/p>\n\n\n\n
Desweiteren ist die Agentur nicht verpflichtet den Kunden f\u00fcr die Verwendung dieser digitalen Produkte und Leistungen einzuschulen. Auf Wunsch des Kunden kann die Agentur solche Einschulungen gegen ein angemessenes Honorar vornehmen.<\/p>\n\n\n\n
7.2<\/strong> Berechtigung des Kunden<\/h3>\n\n\n\nDer Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden ohne Nachfrist-Setzung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsversto\u00dfes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n\n\n\n
8.<\/strong> Honorar<\/strong><\/h2>\n\n\n\n8.1<\/strong> Honoraranspruch<\/h3>\n\n\n\nWenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen. F\u00fcr das Halten von Vortr\u00e4gen, Pr\u00e4sentationen, u.dgl. steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, dass das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie Kosten f\u00fcr Fremdleistungen in der gesamten H\u00f6he abdeckt. Liegt ein Konzept oder eine Leistungs\u00fcbersicht vor, so gelten die angegebenen Preise und auch Vereinbarungen, die eventuell eine Erg\u00e4nzung zu diesen AGBs sind.<\/p>\n\n\n\n
8.2<\/strong> Vorauszahlung<\/h3>\n\n\n\nDie Agentur ist berechtigt bei jedem Auftrag, noch vor Auftragsbeginn, eine Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Diese wird individuell vereinbart, dokumentiert, vom Kunden unterzeichnet und ist binnen der Zahlungsfrist zu leisten.<\/p>\n\n\n\n
8.3<\/strong> Netto Betr\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\nDas Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher H\u00f6he. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur f\u00fcr die erbrachten Leistungen und die \u00dcberlassung der urheber- und Kennzeichen-Rechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der markt\u00fcblichen H\u00f6he.<\/p>\n\n\n\n
8.4<\/strong> Zusatzleistungen, Barauslagen<\/h3>\n\n\n\nAlle Leistungen der Agentur, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n
8.5<\/strong> G\u00fcltigkeit von Angeboten, Konzepten, Kostenvoranschl\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\nKostenvoranschl\u00e4ge bzw. Projekt-Konzepte der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % \u00fcbersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kosten\u00fcberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags\u00fcberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.<\/p>\n\n\n\n